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Startseite › Leistungen › Artikel & Infos › Steuerlast in Griechenland aktiv gestalten: Vererben oder schenken?Steuerlast in Griechenland aktiv gestalten: Vererben oder schenken?Nach der Reform der Erbschaftssteuer in Griechenland durch das Gesetz 3634/2008 (ΦΕΚ Α 9, 29. 1. 2008) sind die für Immobilien zu zahlenden Erbschafts- und Schenkungssteuern aktuell auf einem historischen Tiefstand: Bis 95.000,- EUR Steuerwert fällt keine Steuer an, der darüber hinaus gehende Wert wird bei volljährigen Kindern lediglich mit 1% besteuert. Für minderjährige Kinder und Ehegatten kann ein weiterer Freibetrag von 300.000,- EUR bestehen. Ob diese niedrigen Steuern auch in Zukunft erhalten bleiben, ist aber ungewiss: Die wachsende Staatsverschuldung zwingt zur Suche nach neuen Steuereinnahmen. Unter anderem soll im Finanzministerium auch geprüft werden, ob die Erbschaftssteuer wieder angehoben wird. Hier ist angeblich ein Steuersatz von 5% in der Diskussion (Quelle in griechischer Sprache: Κ. ΣΙΩΜΟΠΟΥΛΟΣ, "Επανέρχεται ο φόρος για κληρονομιές και γονικές παροχές": in Το Βήμα online. Stand: 06.05.09. URL:http://www.tovima.gr/default.asp?pid=2&artid=266733&ct=16&dt=06/05/2009 (abgerufen am 26.06.09)). Sollte der derzeitige Steuersatz von 1% für Immobilien mit einem Wert von mehr als 95.000,- EUR tatsächlich auf 5% erhöht werden, würde dies in einem Beispielfall, in welchem Immobilienwerte mit einem Steuerwert von 500.000,- EUR einem volljährigen Kind zukommen, zu folgender Mehrbelastung führen:
Im Einzelfall könnte es daher zu erheblichen Einsparungen führen (im obigen Beispiel läge die Steuerersparnis bei 16.200,- EUR), wenn die jetzige Phase der niedrigen Besteuerung aktiv genutzt wird und entsprechendes Vermögen beispielsweise im Wege der sogenannten Elternschenkung übertragen wird. |
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