Rechtsanwalt
Florian Savelsberg
in Kooperation* mit

Δικηγόρος

Anastasia Papanakli

THESSALONIKI l MÜNCHEN
DE | EN | ΕΛ


Startseite › Service › Übersetzungen


Beglaubigte Übersetzungen zur Verwendung in Griechenland

Rechtsanwältin Papanakli ist als griechische Rechtsanwältin nach Art. 53 des griechischen Rechtsanwaltsgesetzes befugt, beglaubigte Übersetzungen zur Verwendung in Griechenland zu fertigen.

Als Absolventin der Deutschen Schule Thessaloniki und Inhaberin des Großen Deutschen Sprachdiploms verfügt sie auch über die entsprechende Sprachqualifikation. Die juristische Fachqualifikation ergibt sich aus ihrem Studium in Griechenland und Deutschland.

Beglaubigte Fachübersetzungen von Urkunden (Urteile etc.) und sonstigen Dokumenten werden je nach Eilbedürftigkeit und Komplexität zu einem Zeilenpreis von 1,50 EUR bis 2,50 EUR gefertigt.

Allgemein werden Übersetzungen in Griechenland durch Übersetzungsbüros (Dolmetscher und Übersetzer), durch den Übersetzungsdienst des Außenministeriums (Μεταφραστική Υπηρεσία του Υπουργείου Εξωτερικών) und durch Rechtsanwälte gefertigt. Mehr zu diesem System, den bestehenden Problemen und zu geplanten Änderungen --> hier.






Kontakt

Telefon: +30 2310 443266
Telefax: +49 3212 1241241
mail(at)rechtsanwalt-griechenland.net

 

* gem. Art. 7 Nr. 2 PD 152/2000

Bookmark

del.icio.usgoogle.comMister WongTechnorati
Sitemap l Seite empfehlen l Druckversion l Seitenanfang