![]() |
Rechtsanwalt |
|||||||
| THESSALONIKI l MÜNCHEN | ||||||||
|
DE | EN | ΕΛ |
Startseite › Leistungen › Artikel & Infos › Regelung zum Europäischen Mahnverfahren in KraftRegelung zum Europäischen Mahnverfahren seit 12.12.2008 in KraftIm Wege des Europäischen Mahnverfahrens können unbestrittene Geldforderungen in Zivil- und Handelssachen geltend gemacht werden. Die Vollstreckung aus einem im Wege des Europäischen Mahnverfahrens ergangenen Titels ist im Vollstreckungsstaat möglich, ohne dass ein Anerkennungs- oder Zwischenverfahren nötig wird. Hierdurch werden Zeit und Kosten gespart. Die Veordnung datiert vom 12.12.2006, wurde aber erst jetzt - zwei Jahre später - wirksam. In diesem Fall ist durch das bisherige Verfahren (außer einer eventuellen Verjährungsunterbrechung) nichts gewonnen. Im Gegenteil, durch die Zustellung des Zahlungsbefehls an den Schuldner entstehen regelmäßig Kosten, beispielsweise die Kosten des Gerichtsvollziehers, wenn dieser mit der Zustellung beauftragt wird. (Informationen zu den Kosten einer Zustellung durch Gerichtsvollzieher in Griechenland hier). Wenn also ohnehin damit zu rechnen ist, dass der Schuldner gegen den Zahlungsbefehl Einspruch einlegen wird, ist ein Antrag auf Erlass eines Zahlungsbefehls kaum sinnvoll, die zusätzlichen Kosten können gespart werden. In diesem Fall ist die unmittelbare Geltendmachung in einem normalen gerichtlichen Verfahren unter Umständen effizienter. |
KontaktTelefon: +30 2310 443266 Neueste Artikel & Infos
Meistgelesene Artikel & InfosNews
* gem. Art. 7 Nr. 2 PD 152/2000 Bookmark |
||||||
| Sitemap l Seite empfehlen l Druckversion l Seitenanfang | ||||||||