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Startseite › Kanzlei › KostenRechtsanwaltskosten in GriechenlandIn aller Kürze: Rechtsanwaltsgebühren werden in Griechenland zwischen Anwalt und Mandant vereinbart; Erfolgshonorare sind zulässig. Mit einer Kostenerstattung kann bei einem juristischen Sieg nicht gerechnet werden. Das griechische Rechtssystem bietet weder ein dem deutschen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vergleichbares Gesetz, noch effektive Regelungen für die Kostenerstattung durch den Gegner. Ausführlichere Informationen zu Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten, Kostenerstattung und Kostenbeispiele finden Sie hier. Transparente KostenvereinbarungUmso wichtiger ist die frühzeitige und klare Information über zu erwartende Kosten in Griechenland, verbunden mit einer verbindlichen Kostenvereinbarung. Hierin sehen wir eine der Grundlagen für ein vertrauensvolles Mandatsverhältnis. Als Honorierungsvarianten für unsere Leistungen in Griechenland kommen eine Stundenhonorarvereinbarung, die Vereinbarung einer Pauschalvergütung oder bei regelmäßiger Inanspruchnahme unserer Leistungen auch der Abschluss eines langfristigen Beratungsvertrages in Betracht. Gerne geben wir eine unverbindliche Kostenauskunft, wenn Sie uns Ihr Anliegen beschreiben. |
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