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Europäische Kommission verklagt Griechenland vor dem Europäischen Gerichtshof wegen steuerlicher Diskriminierung beim Erwerb von Wohneigentum

Bereits am 23.09.2008 hatte die Europäische Kommission Griechenland im Rahmen der zweiten Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 226 des EG-Vertrags aufgefordert, nach ihrer Auffassung diskriminierende Regelungen der Besteuerung des Erwerbs von Wohnimmobilien zu ändern. Da eine entsprechende Anpassung der beanstandeten Regelungen nicht erfolgte, hat die Kommission beschlossen, den Europäischen Gerichtshof mit der Angelegenheit zu befassen.






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* gem. Art. 7 Nr. 2 PD 152/2000

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