Rechtsanwalt
Florian Savelsberg
in Kooperation* mit

Δικηγόρος

Anastasia Papanakli

THESSALONIKI l MÜNCHEN
DE | EN | ΕΛ


Startseite › Leistungen › Artikel & Infos › Erbrecht Griechenland › Fristen bei einem Erbfall in Griechenland › Frist für die Klage wegen einer Schenkung des Erblassers zu Lebzeiten


Frist für die Klage gegen den Empfänger einer Schenkung des Erblassers

Nach Art. 1836 gr. BGB kann den Plichtteilserben oder deren Nachfahren unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht zur Klage gegen den Empfänger einer Schenkung des Erblassers zustehen, wenn wegen der Schenkung unter anderem der Pflichterbteil geschmälert wurde. Diese Klage ist binnen einer Frist von zwei Jahren ab dem Tod des Erblassers einzureichen.

zurück zur Fristenübersicht

zurück zur Stichwortliste






Kontakt

Telefon: +30 2310 443266
Telefax: +49 3212 1241241
mail(at)rechtsanwalt-griechenland.net

 

* gem. Art. 7 Nr. 2 PD 152/2000

Bookmark

del.icio.usgoogle.comMister WongTechnorati
Sitemap l Seite empfehlen l Druckversion l Seitenanfang